Jugendschutz
Jugendschutz – Einlassregeln (Fließtext)
Für unsere Veranstaltungen gelten die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen sowie ergänzende Sicherheitsvorgaben des Veranstalters:
- Kinder unter 6 Jahren haben grundsätzlich keinen Zutritt zu Konzerten und Shows (Ausnahme: ausdrücklich ausgewiesene Kinder- oder Familien-Events).
Sollte ein Zutritt im Rahmen solcher Veranstaltungen möglich sein, ist das Tragen eines geeigneten Hörschutzes verpflichtend.
Der Veranstalter behält sich zudem das Recht vor, im Rahmen des Hausrechts jederzeit das Verlassen der Veranstaltung zu verlangen, wenn die Sicherheit oder das Kindeswohl gefährdet ist. - Kinder unter 14 Jahren dürfen Veranstaltungen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen.
Alternativ können Eltern die Aufsicht schriftlich an eine volljährige Begleitperson übertragen (sog. Muttizettel).
In allen Fällen muss das Alter durch ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, Krankenkassenkarte) nachgewiesen werden.
Nicht akzeptiert werden Schülerausweise, Busfahrkarten o.Ä. - Jugendliche unter 16 Jahren dürfen Konzerte bis 22:00 Uhr auch ohne Begleitung besuchen.
Ein Altersnachweis durch ein gültiges Ausweisdokument ist Pflicht.
Alternativ kann die Betreuung per Muttizettel an eine volljährige Person übertragen werden. Diese darf mehrere Jugendliche begleiten, muss jedoch körperlich und geistig in der Lage sein, Verantwortung zu übernehmen. - Jugendliche unter 18 Jahren dürfen Konzerte bis 24:00 Uhr ohne Begleitung besuchen. Auch hier gilt: Altersnachweis nur mit gültigen Dokumenten (siehe oben).
- Ab 18 Jahren gibt es keine zeitlichen Beschränkungen.
Bitte beachten Sie:
Einige Veranstaltungen können aufgrund ihrer Inhalte (z. B. Texte, visuelle Darstellungen) von diesen allgemeinen Regelungen abweichen. Die jeweiligen Hinweise finden Sie direkt in den Termindetails auf unserer Website. Wir empfehlen daher, sich vor dem Ticketkauf zu informieren.
Jugendschutz – Einlassregeln im Überblick (Tabelle)
Alter | Regelung | Begleitung / Nachweise |
Unter 6 Jahren | Kein Zutritt (außer bei ausgewiesenen Kinder- & Familien-Events). | – |
Unter 14 Jahren | Zutritt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. | Alternativ: Muttizettel + volljährige Begleitperson |
14 – 15 Jahre | Zutritt bis 22:00 Uhr auch ohne Begleitung. | Gültiger Altersnachweis* |
16 – 17 Jahre | Zutritt bis 24:00 Uhr auch ohne Begleitung. | Gültiger Altersnachweis* |
Ab 18 Jahren | Kein zeitliches Limit. | – |
* Gültige Ausweisdokumente: Reisepass, Personalausweis, Krankenkassenkarte
❌ Nicht gültig: Schülerausweis, Busfahrkarte o.Ä.