Jugendschutz


Jugendschutz – Einlassregeln (Fließtext)

Für unsere Veranstaltungen gelten die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen sowie ergänzende Sicherheitsvorgaben des Veranstalters:

Bitte beachten Sie:
Einige Veranstaltungen können aufgrund ihrer Inhalte (z. B. Texte, visuelle Darstellungen) von diesen allgemeinen Regelungen abweichen. Die jeweiligen Hinweise finden Sie direkt in den Termindetails auf unserer Website. Wir empfehlen daher, sich vor dem Ticketkauf zu informieren.

Jugendschutz – Einlassregeln im Überblick (Tabelle)

Alter

Regelung

Begleitung / Nachweise

Unter 6 Jahren

Kein Zutritt (außer bei ausgewiesenen Kinder- & Familien-Events).
Hörschutz ist verpflichtend.
Veranstalter kann im Rahmen des Hausrechts das Verlassen der Veranstaltung verlangen.

Unter 14 Jahren

Zutritt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

Alternativ: Muttizettel + volljährige Begleitperson
Altersnachweis mit gültigem Dokument*

14 – 15 Jahre

Zutritt bis 22:00 Uhr auch ohne Begleitung.

Gültiger Altersnachweis*
Alternativ: Muttizettel + volljährige Begleitperson

16 – 17 Jahre

Zutritt bis 24:00 Uhr auch ohne Begleitung.

Gültiger Altersnachweis*

Ab 18 Jahren

Kein zeitliches Limit.

* Gültige Ausweisdokumente: Reisepass, Personalausweis, Krankenkassenkarte
Nicht gültig: Schülerausweis, Busfahrkarte o.Ä.

 

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